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Suiziddrohung

Sofortmassnahmen

  • Betroffene Person auf die Suizidabsichten ansprechen und ihre Äusserungen ernst nehmen
  • Hilfe anbieten und auf das Sorgentelefon verweisen.
  • Für Erwachsene: 143
  • Für Kinder und Jugendliche: 147 oder 147.ch

Kommunikationsregeln

Im Krisenfall gelten die folgenden Punkte der Krisenkommunikation. Wenn du dich unsicher fühlst, hift dir das Krisenteam gerne weiter.

KRISENKOMMUNIKATION - DU BIST NICHT ALLEIN!

  • Das Krisenteam ist für die Kommunikation nach aussen zuständig. Zusammen mit den Betroffenen legen wir auch fest, wer und wie nach innen kommuniziert werden soll.
  • Halte alle dazu an, den Medien keinerlei Auskünfte zu erteilen.

VERHALTEN GEGENÜBER ANGEHÖRIGEN

  • Informationen an Angehörige in Absprache mit dem Krisenteam

VERHALTEN GEGENÜBER MEDIEN

  • Kommunikation mit den Medien ist ausschliesslich Aufgabe des Krisenteam oder einer anderen dafür bestimmten Person.

Weitere Massnahmen

  • Angehörige Informieren
  • Hinweis: Wenn Schwierigkeiten in der Familie Auslöser von Suizidabsichten sind, können erste Hilfemassnahmen auch ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten veranlasst werden.
  • Wenn nötig: Externe Hilfe beiziehen (zum Bsp. Psychologische Beratung)

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