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Vergiftung

Bei schweren Symptomen:

Bei keinen oder nur leichten Symptomen

Meldeschema Vergiftung

  • Wo befindest du dich?
  • Wer ist betroffen
  • Alter
  • Gewicht
  • Was
  • Genaue Bezeichnung Produkt /Substanz
  • Name Hersteller
  • Inhaltsstoffe Gefahrensymbol / R- und S-Sätze
  • Wie
  • Geschluckt
  • Eingeatmet
  • Auf der Haut
  • In den Augen
  • ...
  • Wie viel
  • Maximal mögliche Menge / Dauer / Fläche abschätzen
  • Wann
  • Zeitangabe
  • Weiteres
  • Erste Symptome (z.B. Husten, Erbrechen, Muskelzucken, Benommenheit)
  • Was wurde bereits getan?
  • Sind Vorerkrankungen bekannt?

Bewusstlosigkeit

  • Seitenlage, Atemwege freihalten
  • Keine Flüssigkeiten einflössen
  • Kein Erbrechen auslösen

Atem- und Kreislaufstillstand

  • Reanimation

Bei Einnahme in den Mund

  • Mund ausspülen
  • Bei wacher Person: 1 Glas Wasser zu trinken geben (Ausnahme bei schäumenden Produkten)

Bei Einnahme durch Einatmen

  • Person aus der Gefahrenzone bringen
  • Auf Schutz der Rettenden achten

Nach Hautkontakt

  • Ausgiebiges Spülen der Haut mit Wasser
  • Durchtränkte Kleider ausziehen

Nach Augenspritzer

  • Auge sofort während 10 Minuten unter fliessendem Wasser spülen; Augenlider offen halten
  • Falls vorhanden, Augendusche verwenden

ACHTUNG:

Anweisung von TOXINFO (145) befolgen!

  • Rettungskräfte einweisen
  • Informationen des Produktes / der Substanz bereithalten
  • Behältnis des Produktes / der Substanz der Sanität mitgeben

Alarmieren

Informieren

Information an Krisenteam, Abteilungsleitung und an die Eltern der betroffenen Teilnehmenden (gegebenenfalls in Absprache mit dem Krisenteam)

Kommunikationsregeln

Im Krisenfall gelten die folgenden Punkte der Krisenkommunikation. Wenn du dich unsicher fühlst, hift dir das Krisenteam gerne weiter.

KRISENKOMMUNIKATION - DU BIST NICHT ALLEIN!

  • Das Krisenteam ist für die Kommunikation nach aussen zuständig. Zusammen mit den Betroffenen legen wir auch fest, wer und wie nach innen kommuniziert werden soll.
  • Halte alle dazu an, den Medien keinerlei Auskünfte zu erteilen.

VERHALTEN GEGENÜBER ANGEHÖRIGEN

  • Informationen an Angehörige in Absprache mit dem Krisenteam

VERHALTEN GEGENÜBER MEDIEN

  • Kommunikation mit den Medien ist ausschliesslich Aufgabe des Krisenteam oder einer anderen dafür bestimmten Person.

Weitere Massnahmen

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